Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hansen Dranken B.V. - Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Hinterlegt unter Aktenzeichen 42 I 2002
I. Gültigkeit
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit Hansen Dranken B.V., es sei denn, es wurde vorab schriftlich etwas anderes vereinbart.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zusätzliche und Folgeverträge.
3. Die Anwendbarkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich ausgeschlossen.
II. Zustandekommen des Vertrags
1. Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein Angebot akzeptiert wird.
2. Eine Bestellung gilt als angenommen, wenn der Verkäufer den Käufer nicht innerhalb von drei Werktagen nach Aufgabe der Bestellung schriftlich gegenteilig informiert hat.
3. Sämtliche Preislisten und Angebote sind unverbindlich und gelten innerhalb der angegebenen Frist. Preise aus Preislisten behalten ihre Gültigkeit auf jeden Fall bis zu dem Zeitpunkt, an dem Hansen Dranken B.V. neue Preise veröffentlicht.
4. Der Käufer erklärt sich mit den Bedingungen des Verkäufers einverstanden, wenn er die Lieferung akzeptiert.
III. Schlechterfüllung bei der Ausführung des Vertrags
1. Im Fall einer Schlechterfüllung bei der Ausführung des Vertrags durch den Käufer gegenüber dem Verkäufer hat der Verkäufer das Recht, diese Schlechterfüllung als Schlechterfüllung bei der Ausführung aller laufenden Verträge mit dem Käufer zu erachten.
2. Der Verkäufer hat bei einer Schlechterfüllung das Recht, den Vertrag teilweise aufrecht zu erhalten, ist aber dazu nicht verpflichtet.
3. Für die Folgen einer eventuellen Schlechterfüllung bei der Ausführung des Vertrags haftet der Verkäufer höchstens für den Betrag des Rechnungswerts der erworbenen Waren, ungeachtet der Art der Schlechterfüllung bei der Ausführung und ungeachtet der Art der Folgen. Davon ausgenommen sind Körperverletzung, Krankheit oder Tod; in diesem Fall ist die Haftung auf den Betrag beschränkt, der dem Verkäufer vom Haftpflichtversicherer ausgezahlt wird.
IV. Lieferung und Transport
1. Alle Lieferungen erfolgen „frei Haus“ auf die für den Verkäufer günstigste Versandart, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Wenn der Käufer eine andere Versandart wünscht, gehen die Mehrkosten auf seine Rechnung.
2. Der Versand der Waren geht bis zum Zeitpunkt der Lieferung auf Gefahr des Verkäufers, es sei denn, die Waren werden vom oder im Auftrag des Käufers abgeholt. In diesem Fall geht die Gefahr unmittelbar auf den Käufer über.
3. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung im Zusammenhang mit Schäden, die durch oder im Zusammenhang mit einer verzögerten oder verspäteten Lieferung entstehen, es sei denn, es wurde vorher schriftlich etwas anderes vereinbart.
4. Der Käufer ist verpflichtet, für hinreichende Ver- und Entlademöglichkeiten und für möglichst kurze Wartezeiten bei der Auslieferung zu sorgen.
5. Es wird davon ausgegangen, dass die Auslieferung stattgefunden hat, sobald die Waren innerhalb der normalen Geschäftsöffnungszeiten des Lagers an der Lieferadresse abgegeben wurden. Wenn bestellte Waren zur Auslieferung angeboten wurden, aber sich die Auslieferung als unmöglich erwiesen hat, hat der Verkäufer das Recht, dem Käufer die Kosten für das Angebot in Rechnung zu stellen.
6. Lieferdaten und -termine sind lediglich Richtwerte und stellen keine festen Fristen dar, nach deren Überschreitung sich der Verkäufer automatisch im Verzug befinden würde.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Das Eigentum an allen vom Verkäufer gelieferten Waren verbleibt beim Verkäufer bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer dem Verkäufer alle von ihm geschuldeten Beträge restlos gezahlt hat.
2. Solange der Käufer dem Verkäufer nicht alle von ihm geschuldeten Beträge restlos gezahlt hat, ist es dem Käufer nicht gestattet, die an ihn gelieferten Waren zu veräußern, zu beleihen, zu verpfänden, hypothekarisch zu belasten, zu vermieten, zu verleihen oder auf welche Weise oder unter welchem Titel auch immer aus seinem Unternehmen zu verbringen, es sei denn, er betreibt als Wiederverkäufer ein Unternehmen, dessen Zweck der Verkauf der gelieferten Waren ist. Dieses Wiederverkaufsrecht ist mit sofortiger Wirkung nichtig, wenn die Zahlungsfrist abgelaufen ist, der Käufer Zahlungsaufschub beantragt hat oder für insolvent erklärt wurde.
Vl. Verpackungsmaterial
1. Mehrwegverpackungen bleiben Eigentum des Verkäufers, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
2. Wenn Verpackungsmaterial Eigentum des Verkäufers bleibt, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer das Material zurückzugeben.
3. Der Verkäufer kann für die Rückgabe eine Frist setzen, innerhalb derer die Rückgabe erfolgen muss. Wenn die Rückgabe nicht fristgerecht erfolgt, befindet sich der Käufer ohne weitere Inverzugsetzung im Verzug.
VIl. Höhere Gewalt
1. Bei höherer Gewalt wird die Ausführung des Vertrags ausgesetzt.
2. Wenn eine Partei sich auf höhere Gewalt beruft, werden die Verpflichtungen der Gegenpartei ausgesetzt.
3. Wenn eine solche Aussetzung länger als sechs Monate dauert, kann jede der Parteien den Vertrag per Einschreiben kündigen. In diesem Fall enden die vertraglichen Verpflichtungen, ohne dass die Parteien Schadensersatz oder irgendeine andere Leistung voneinander fordern können. Die bis zu diesem Zeitpunkt aufgrund des Vertrags erfüllten Bedingungen bzw. Leistungen werden zwischen den Parteien anteilig verrechnet.
VIII. Reklamationen und Rücksendungen
1. Sämtliche Reklamationen zu Lieferungen müssen schriftlich erfolgen.
2. Der Verkäufer muss über sämtliche Reklamationen innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Waren verfügen.
3. Das Reklamationsrecht verfällt, wenn die in Absatz 2 genannte Frist überschritten wurde oder wenn die Waren bereits genutzt wurden.
4. Reklamationen, die den Verkäufer nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums der gelieferten Waren erreichen, sowie Reklamationen, die sich auf verarbeitete, bearbeitete oder nicht ordnungsgemäß gelagerte Waren beziehen, kommen nicht für eine Erstattung oder einen Austausch infrage.
5. Rücksendungen ohne vorherige Rücksprache mit dem Verkäufer sind nicht zulässig, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
6. Wenn Rücksendungen ohne angemessenen Grund erfolgen, gehen sämtliche mit der Rücksendung zusammenhängenden Kosten auf Rechnung des Käufers. In diesem Fall hat der Verkäufer das Recht, die Waren auf Rechnung und Gefahr des Käufers zur Verfügung des Käufers zu halten (oder halten zu lassen).
7. Wenn sich die Reklamation auf Rücksendungen zur Warengutschrift bezieht, dann kann dies erst stattfinden, nachdem der Verkäufer schriftlich seine Zustimmung erteilt hat.
IX. Zahlungen
1. Sämtliche Zahlungen müssen ohne Abzüge spätestens zum Fälligkeitsdatum erfolgen, es sei denn, zwischen den Parteien wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2. Der Käufer befindet sich im Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb der geltenden Zahlungsfrist erfolgt. Eine Inverzugsetzung ist nicht notwendig.
3. Zahlungsrabatte, die an eine Frist gebunden sind, innerhalb derer die Zahlung erfolgen muss, verfallen, wenn der geschuldete Betrag nicht innerhalb der jeweiligen Frist gezahlt wird.
4. Als Zahlungsdatum gilt das Wertstellungsdatum, zu dem der Verkäufer die Zahlung erhalten hat.
5. Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig stattfindet, schuldet der Käufer einen Zins von zehn Prozent pro Jahr ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Tag der vollständigen Zahlung. Ferner schuldet der Käufer alle Kosten, die durch die nicht fristgerechte Zahlung entstehen, ohne dass dazu eine weitere Aufforderung notwendig ist.
6. Wenn der Verkäufer einen Dritten mit der Einforderung beauftragt hat, schuldet der Käufer auch die außergerichtlichen Kosten. Diese außergerichtlichen Kosten betragen fünfzehn Prozent der Hauptsumme zuzüglich MwSt., aber mindestens 100,- EUR.
X. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Für alle Streitfälle mit Hansen Dranken B.V. gilt niederländisches Recht. Sofern aufgrund des niederländischen Rechts das Übereinkommen über den Internationalen Warenkauf gelten sollte, wird dessen Anwendbarkeit ausgeschlossen.
2. Die Parteien legen sämtliche Streitfälle, für die die Wahl des Gerichtsstands zulässig ist, in erster Instanz dem zuständigen Gericht in Roermond (Niederlande) zur Entscheidung vor.